Die neuen Pflegegrade leicht und verständlich erklärt

Ab wann welcher Pflegegrad gilt und wie der Ablauf ist
Wir unterscheiden zwischen vollstationärer Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege (ganztags oder halbtags).
Es gibt 5 verschiedene Pflegegrade, die sich nach dem Pflegebedarf des jeweiligen Menschen richtet. Je nach Pflegegrad und Art der Pflege (vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege), beteiligt sich die Pflegekasse an den Heimkosten.
Von wem wird der Pflegebedürftige eingestuft?
In welchen Pflegegrad der /die Betroffene eingeordnet wird, richtet sich nach einem Gutachten bzw. Prüfverfahren. Beispielsweise der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder eine andere gleichgestellte Organisation überprüft den Pflegebedürftigen persönlich und / oder anhand eines Fragebogens. Das Resultat aus diesem Gutachten / Prüfverfahren, wird von der Pflegekasse für die Einstufung des Pflegegrades herangezogen. Die Pflegekasse alleine entscheidet darüber, welcher Pflegebedürftige, welchen Pflegegrad erhält und ob grundsätzlich Anspruch besteht.
Wie wird der Pflegebedürftige eingestuft?
Die Gutachter / Prüfer ermitteln die Art der Selbständigkeit nach einem Punktesystem. Je höher die Punktezahl ausfällt, desto mehr Pflegeleistungen genehmigt die Pflegekasse. Höhere Punkte bedeuten einen höheren Pflegegrad. Anhaltspunkt und als erste Einschätzung, können Angehörige den Pflegegradrechner nutzen: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/#rechner
Welche Gesichtspunkte (Art der Selbstständigkeit) werden geprüft?
Entscheidend ist, wie selbstständig der ältere Mensch ist, im Hinblick auf folgende Lebensbereiche.
1. Mobilität (10%)
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
3. Inkl. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung etc.) (40%)
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)
Jeder Lebensbereich wird entsprechend gewichtet. Wenn Sie mehr Details über die einzelnen Lebensbereiche und welche Punkte dabei genau überprüft werden, wissen möchten, dann finden Sie hier die Informationsbroschüre des MDK: https://www.pflegebegutachtung.de/uploads/media/downloads/Fachinfo_PSGII_web_neu_Feb_2017.pdf
Selbstverständlich sind Ausnahmen, Erweiterungen, besondere Härtefälle und weitere Besonderheiten zu beachten.
Daher empfehlen wir Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unserem Ansprechpartner in der Verwaltung des Bavaria Senioren- und Pflegeheim. Wir sind Ihnen gerne behilflich. Rufen Sie uns einfach unter 09661 87320 an und lassen sich von Frau Bogner oder Frau Wild beraten.